
Der so genannte Fehlbildungsultraschall in der 20. bis 24. SSW ist deutlich aussagekräftiger als die in der 19. bis 22. SSW durchgeführte zweite Ultraschall-Untersuchung nach Mutterschaftsvorsorge.
Eine spezielle Qualifikation und Erfahrung des Arztes sowie ein High-end-Ultraschallsystem sind die Voraussetzungen, um mittels Fehlbildungsultraschall Fehlbildungen zu diagnostizieren. Darüber hinaus ist der Erfolg abhängig von den Untersuchungsbedingungen, etwa von der Lage des Kindes, der Fruchtwassermenge und der Stärke der mütterlichen Bauchdecke.
Den Fehlbildungsultraschall trägt bei entsprechender Indikation die Krankenkasse – oder, als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) – die Patientin.
Indikationen für eine Organdiagnostik bzw. Doppler-Untersuchung
Beurteilt wird, abhängig von der Indikation:
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